Bestattungsvorsorge? 02227-8589187
✔ Ratenzahlung: bis zu 48 niedrige Monatsraten möglich
✔ Sozialbestattung: Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt
Anders als das bekannte Sprichwort vermuten lässt, ist der Tod eines Menschen nicht umsonst, sondern für die Hinterbliebenen immer mit Kosten verbunden. Und die Frage, wie teuer die Bestattung für die Eltern, die Großelten, den Onkel oder die Tante sein soll, führt in den Familien nicht selten dann zum Zwist, wenn es darum geht, wer denn nun bezahlen muss. Ferdinand Fair erklärt in diesem Ratgeber, wie sich die Bestattungskosten zusammensetzen und wo man sparen kann.
Welchen Einfluss haben die Friedhofsgebühren?
Was sind die günstigsten Bestattungsarten?
Kann man die Bestattungskosten von der Steuer absetzen?
Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?
Im Bestattungsratgeber von Ferdinand Fair werden die wichtigsten Begriffe verständlich und umfassend erklärt, immer wieder auftretende Fragen beantwortet. Noch Fragen? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht.
Was kostet eine Bestattung?
Bestattungskosten
Wie teuer eine Bestattung am Ende ist, hängt von der Wahl der Bestattungsvariante ab. Hierbei gilt: Besonders günstig ist unterwegs, wer sich für eine anonyme Seebestattung oder die anonyme Friedhofsbestattung entscheidet. Etwas tiefer in die Tasche greifen muss, wer die Beisetzung in einem Urnen- oder Erdgrab auf dem örtichen Friedhof bevorzugt.
Bei Ferdinand Fair ist die Berechnung der Kosten denkbar einfach: Alle angeboten Bestattungsvarianten umfassen Grundeistungen wie die Abholung im Kiefernsarg, die Überführung ins Krematorium, die Einäscherung (bei der Feuerbestattung), die Urnenüberführung, die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt und die Abmeldung bei Renten- und Krankenkasse. Außer bei der Feuerbestattung mit gewünschter Beisetzung auf dem örtlichen Friedhof sind auch noch die Grab-, Beisetzungs- oder Reedereigebühren im Festpreis enthalten. Diese transparenten und nachvollziehbaren Festpreise helfen, die Bestattungskosten bei sehr guter Qualität zu reduzieren. Versteckte Kosten oder böse Überraschungen mit der abschließenden Rechnung gibt es bei Ferdinand Fair so nicht.
Nur wenn die Asche nach der Einäscherung auf einem Friedhof Ihrer Wahl beisetzt werden soll, müssen noch die aktuellen Grab- und Beisetzungsgebühren des Friedhofs hinzugerechnet werden.
Welchen Einfluss haben die Friedhofsgebühren?
Friedhofsgebühren
Diese Gebühren variieren je nach Grabart, Ausführung und Region doch ganz erheblich. Mit der Folge, dass ein Großteil der Bestattungskosten mittlerweile beim Friedhof entsteht. Und die Richtung in den Kosten- und Gebührenordnungen der Kommunen zeigt angesichts der schlechten Finanzlage von Städten und Gemeinden leider kontinuierlich nach oben. Die Kommunen - vereinzelt auch Kirchengemeinden - als Friedhofsbetreiber unterscheiden bei ihren Gebühren grundsätzlich zwischen den Kosten für die Nutzung einer Grabstätte (Grabgebühren) und den Kosten für die Beisezung eines Sarges oder einer Urne (Beisetzungsgebühren). Diese Grab- und Beisetzungsgebühren werden nicht selten vorab fällig. Mit den Grabgebühren bezahlt man das Nutzungsrecht an der konkreten Grabstelle für die nächsten 20, 25 oder 30 Jahre. Mit den Beisetzungsgebühren lässt sich die Kommune das Ausheben eines Erdgrabs, das Öffnen einer Urnenkammer und das Einlassen von Sarg oder Urne sowie das Verschließen bezahlen.
Während die Beisetzungsgebühren mitunter sogar weniger 200 EUR betragen können, gehen die Grabgebühren fast immer richtig ins Geld. Die teuerste Grabstätte ist dabei das sogenannte Wahlgrab, gefolgt vom Reihengrab. Für eine anonyme Grabstätte z.B. auf der Rasenfläche des Friedhofs fallen geringere Nutzungsgebühren an. Aber bei allen Grabarten gilt: Mit einigen hundert Euro an Kosten muss man auf jedem deutschen Kommunalfriedhof rechnen, mit deutlich über 1.000 EUR und noch viel mehr sollte man rechnen, wenn die Beisetzung auf einem Friedhof in Süddeutschland oder Metropolen wie Düsseldorf, Hamburg, Köln oder Hannover erfolgen soll. Mit anderen Worten: Wer für die Bestattung insgesamt nicht viel mehr als 1.000 EUR bis 1.500 EUR ausgeben will, kann sich den Weg zum örtlichen Friedhof eigentlich sparen.
Wenn Sie die Gebühren des Friedhofs in Ihrer Stadt wissen wollen oder zu alternativen Beisetzungsarten beraten werden möchten, dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Nachricht.
Was sind die günstigsten Bestattungsarten?
Günstige Bestattung
Die günstigste Variante einer Bestattung ist immer die anonyme Bestattung. Dabei wird die Asche nach der Einäscherung anonym, d.h. ohne Anwesenheit von Angehörigen, auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder im Meer beigesetzt. Besonders günstig wird es dann, wenn Angehörige die Wahl des konkreten Beisetzungsortes Ferdinand Fair überlassen. Dann wird die Asche in der Nord- oder Ostsee von einer Reederei unserer Wahl verstreut, auf unserem Waldbestattungsfriedhof in der Eifel oder auf einem Friedhof unserer Wahl beigesetzt.
Anonym heißt dabei nicht, dass die Angehörigen überhaupt nicht wissen, wo der Verstorbene seine letzte Ruhe gefunden hat. Nach der Beisetzung gibt es immer eine Beisetzungsurkunde mit allen Details zum Beisetzungsort. Und in der Regel besteht auch die Möglichkeit diesen Ort irgendwann einmal zu besuchen, z.B. im Rahmen einer Gedenkfahrt auf der Nord- oder Ostsee.
Wer bei der Beisetzung in jedem Fall anwesend sein möchte, findet bei Ferdinand Fair mit einer Seebestattung mit Trauerfahrt oder einer Bestattung im Friedwald preislich faire Bestattungsvarianten, die immer noch deutlich günstiger sind als die Bestattung auf dem örtlichen Friedhof.
Kann man die Bestattungskosten von der Steuer absetzen?
Beerdigungskosten beim Finanzamt angeben
Wenn ein Mensch stirbt, ist das nicht nur mental, sondern auch finanziell mitunter eine Belastung. Der Gesetzgeber sieht deshalb vor, dass die Beerdigungskosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, sofern diese nicht aus dem Nachlass beglichen werden können. Berücksichtigungsfähig sind nur Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Bestattung stehen, d.h. die Rechnung des Bestatters, der Bescheid des Friedhofs über die Gebühren. Soweit der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung hatte und daraus ein Teil der Kosten abgedeckt werden kann, darf dieser Teil nicht angegeben werden.
Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?
Sozialbestattung
Nicht jeder, der für die Bestattung eines Angehörigen verantwortlich ist, kann diese Kosten auch tragen. Deshalb können die Bestattungskosten zum Teil oder komplett durch das zuständige Sozialamt übernommen werden. Eine sogenannte Sozialbestattung muss immer beantragt werden. Aber wichtig ist hier der Hinweis, dass es dabei nicht auf die Vermögenssituation des Verstorbenen ankommt, sondern nur darauf, wie sich die persönliche und finanzielle Situation beim bestattungspflichtigen Angehörigen darstellt.