Nach der Einäscherung des Verstorbenen in Deutschland wird die Asche in einem Bergbach in der Schweiz bestattet.
Im Ferdinand-Fair-Angebot zum Festpreis von 1.345,- Euro inkl. MwSt.* sind alle für eine Bestattung notwendigen Leistungen inklusive einem Kiefernsarg, der Abholung und Einäscherung sowie die Beisetzungsgebühren enthalten. Folgekosten entstehen nicht.
Die Angebotsbestandteile im Einzelnen:
- bundesweite Abholung und Versorgung der/des Verstorbenen
- Kiefernvollholzsarg (gebeizt)
- Sterbegewand
- Sarginnenausstattung (inkl. Decke und Kissen)
- Sargträger
- Verwaltungsformalitäten (Krankenhaus, Standesamt, Meldeamt)
- Kühlung ab Abholung
- Überführung zum Krematorium
- 2. Leichenschau im Krematorium
- Gebühren für das Krematorium
- Abmeldung bei der Renten- und Krankenkasse
- 1 Sterbeurkunde für den Auftraggeber
- Überführung der Urne in die Schweiz
- Beisetzungsgebühren
- Beisetzung der Urne
Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, ggf. Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) und die Kosten für die 2. qualifizierte Leichenschau in Bremen und die 2. Leichenschau in Bayern werden von uns 1:1 verauslagt oder oder mittels Gebührenbescheid von der Gesundheitsverwaltung bzw. dem Arzt direkt bei den Angehörigen erhoben. Diese Kosten belaufen sich erfahrungsgemäß auf EUR 50,00 bis 160,00. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA).
* Aufpreis Bayern, Baden-Württemberg, Saarland: Bei Sterbefällen, die in Bayern, Baden-Württemberg oder dem Saarland eingetreten sind, wird ein pauschaler Aufpreis in Höhe von 200,- (inkl. MwSt.) berechnet. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an!
Eine Alternative zur Bergbachbestattung ist die preisgleiche Almwiesenbestattung.
Trauerfeier
Wer sich für eine Almwiesenbestattung entscheidet, der muss nicht auf eine Trauerfeier verzichten. Eine Trauerfeier nach den Wünschen des Verstorbenen oder der Angehörigen ist auf Anfrage selbstverständlich möglich.