Bestattungsvorsorge? 02227-8589187
✔ Ratenzahlung: bis zu 48 niedrige Monatsraten möglich
✔ Sozialbestattung: Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt
Wenn der Ernstfall erst mal eingetreten ist, fallen klare Gedanken verständlicherweise schwer. Und doch gilt es nun, einen kühlen Kopf zu bewahren. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Ratschläge geben, was im Trauerfall zu beachten ist.
Der Todesfall: Was Sie sofort tun müssen!
- Arzt rufen
Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben? Dann rufen Sie einen Arzt. In Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernimmt das natürlich das Personal.
- Totenschein ausstellen lassen (bei Haussterbefällen)
Nur Ärzte dürfen einen Totenschein ausstellen. Bitte informieren Sie unverzüglich den Hausarzt oder die Notfallbereitschaft.
- Kontakt zum Bestattungsunternehmen aufnehmen.
Ferdinand Fair Bestattungen erreichen Sie rund um die Uhr telefonisch oder online. Liegt der Totenschein vor, kann der oder die Verstorbene kurzfristig überführt werden.
- Wichtige Unterlagen zusammenstellen
Auch wenn's schwer fällt. Stellen Sie wichtige Unterlagen zusammen: Personalausweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde. Bei verwitweten Personen die Sterbeurkunde sowie den Totenschein des bereits verstorbenen Partners. Suchen Sie nach einem Testament, einer Verfügung für den Todesfall oder anderen schriftlich niedergelegten Willenserklärungen für das Lebensende.
- Freunde und weitere Angehörige informieren
Bleiben Sie nicht alleine mit Ihrer Trauer. Geben Sie Bescheid und suchen Sie Beistand bei Freunden und weiteren Angehörigen.
- Arbeitgeber und Versicherungen benachrichtigen
Melden Sie den Sterbefall bei Arbeitgeber und ggfs. beim Berufsverband. Informieren sie Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung.
Was wir für Sie tun können - und zwar immer zum Festpreis
- Überführung des/der Verstorbenen im gesamten Bundesgebiet und rund um die Uhr - selbstverständlich ohne Feiertags-, Nacht- oder Wochenendzuschläge
- Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes und Beurkundung des Sterbefalls
- Hilfe beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes im Fall von Erd- oder Feuerbestattung
- Terminvereinbarung mit Stadt und/oder Kirchengemeinde für die Trauerfeier/Beerdigung
- Organisation von Orgelspiel oder sonstiger musikalischer Untermalung der Trauerfeierlichkeiten
- Pfarrer oder Trauerredner anfragen
- Bestellen von Dekoration für Kirche und Kapelle, Kerzenbeleuchtung, Sarggebinde, Kränzen und Handsträußen
- Formulierungen für Traueranzeigen (Familienanzeige, Nachruf) vorschlagen und bei der regionalen oder überregionalen Presse in Auftrag geben
- Gemeinsam mit Ihnen Anschriften für Trauerbriefe zusammenstellen und Trauerpost versenden
- ggfs. Räumlichkeiten in Restaurant oder Gaststätte für den sich an die Beerdigung anschließenden "Trauerkaffee" reservieren
- Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse, Lebensversicherung, Sterbekasse
- Für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate, auch „Sterbevierteljahr“ genannt, erhalten Sie die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen. Dieser erhöhte Rentenbetrag soll den finanziellen Übergang auf die veränderten Verhältnisse erleichtern. Während des „Sterbevierteljahres“ wird eigenes Einkommen nicht angerechnet. Dieses Überbrückungsgeld beantragen wir gerne für Sie.
- Abmelden der Rente bei der Rentenversicherungsanstalt
Auch wichtig: Nach der Bestattung
- Prüfen Sie, ob finanzielle Ansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkassen, Firmen oder Behörden bestehen und machen Sie diese geltend. Beim Amtsgericht beantragen Sie einen Erbschein und lassen das Testament eröffnen. Hierbei kann Ihnen ein Notar hilfreich zur Seite stehen. Idealerweise sollten Sie Hilfe von einem Notar oder einem auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
- Wohnung, Versicherungs- und sonstige laufenden Verträge, Abonnements, Telefon, Internet, Strom, Energie usw. kündigen. Bank informieren.
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Als hinterbliebener Partner müssen Sie ihren Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bei der Rentenversichrungsanstalt anmelden.
- Grabpflege. Ungefähr sechs Wochen nach der Bestattung wird das Grab von Kränzen und Gestecken geräumt. Sofern Sie dies wünschen, können Sie jetzt die Grabpflege organisieren.
- Grabstein & Grabeinfassung. Nach zwei bis vier Wochen kann der Steinmetz mit dem Grabmal und der Einfassung beauftragt werden. Tipp: Wenn wenig Geld zur Verfügung steht, kann eine sog. "Grabplatte" eine preiswerte Alternative zum klassischen Grabstein darstellen. Eine Grabplatte ist ein liegender Grabstein, ist kleiner und kommt ohne Fundament oder Einfassung aus. Eine Grabplatte kann in Apsprache mit der Friedhofsverwaltung sogar selber verlegt werden.
- Nach einem Sterbefall stellt sich auch häufig die Frage: Was passiert mit Haus oder Wohnung?
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie jederzeit!
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Bei individuellen Wünschen außerhalb unserer Komplettangebote helfen wir Ihnen gerne weiter.
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Was tun? Welche Fristen gibt es? Was müssen Sie beachten? Einfach anrufen: 02227 - 8589181
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