Bergbachbestattung in der Schweiz zum Festpreis von EUR 1.345,-*

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Einfache Bestattungsfinanzierung:

Ratenzahlung: bis zu 48 niedrige Monatsraten möglich
Sozialbestattung: Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt

Nach der Einäscherung des Verstorbenen in Deutschland wird die Asche in einem Bergbach in der Schweiz bestattet. 

Im Ferdinand-Fair-Angebot zum Festpreis von 1.345,- Euro inkl. MwSt.* sind alle für eine Bestattung notwendigen Leistungen inklusive einem Kiefernsarg, der Abholung und Einäscherung sowie die Beisetzungsgebühren enthalten. Folgekosten entstehen nicht.

 

Die Angebotsbestandteile im Einzelnen:

  • bundesweite Abholung und Versorgung der/des Verstorbenen    
  • Kiefernvollholzsarg (gebeizt)    
  • Sterbegewand    
  • Sarginnenausstattung (inkl. Decke und Kissen)    
  • Sargträger        
  • Verwaltungsformalitäten (Krankenhaus, Standesamt, Meldeamt)
  • Kühlung ab Abholung
  • Überführung zum Krematorium
  • 2. Leichenschau im Krematorium
  • Gebühren für das Krematorium
  • Abmeldung bei der Renten- und Krankenkasse
  • 1 Sterbeurkunde für den Auftraggeber
  • Überführung der Urne in die Schweiz
  • Beisetzungsgebühren  
  • Beisetzung der Urne

Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, ggf. Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich erfahrungsgemäß auf EUR 50,00 bis 160,00. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA).

Seit dem 01.08.2017 ist für Sterbefälle in Bremen/Bremerhaven eine qualifizierte Leichenschau durch die dortigen Gesundheitsbehörden angeordnet. Die laut Gesundheitskostenverordnung fällige Gebühr in Höhe von 187,00 Euro zzgl. MwSt. wird von uns 1:1 verauslagt oder mittels Gebührenbescheid von der Gesundheitsverwaltung direkt bei den Angehörigen erhoben.

* Aufpreis Bayern, Baden-Württemberg, Saarland: Bei Sterbefällen, die in Bayern, Baden-Württemberg oder dem Saarland eingetreten sind, wird ein pauschaler Aufpreis in Höhe von 200,- (inkl. MwSt.) berechnet. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an!


 

Eine Alternative zur Bergbachbestattung ist die preisgleiche Almwiesenbestattung.

Trauerfeier

Wer sich für eine Almwiesenbestattung entscheidet, der muss nicht auf eine Trauerfeier verzichten. Eine Trauerfeier nach den Wünschen des Verstorbenen oder der Angehörigen ist auf Anfrage selbstverständlich möglich.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie jederzeit!
24 Stunden-Service: 02227-8589188 anrufen oder eine E-Mail senden.

Bei individuellen Wünschen außerhalb unserer Komplettangebote helfen wir Ihnen gerne weiter.

Was kostet eine Bestattungsvorsorge?
Eine Bestattungsvorsorge entlastet die Angehörigen und schützt vor hohen Bestattungskosten. Sterbegeld ohne Gesundheitsprüfung. Über 50 Jahre Erfahrung. Jetzt informieren!

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