Bestattungsvorsorge? 02227-8589187
✔ Ratenzahlung: bis zu 48 niedrige Monatsraten möglich
✔ Sozialbestattung: Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt
Es ist meist die erste Frage, die sich die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen stellen: "Wer von uns kümmert sich denn jetzt eigentlich um die Bestattung?" Da findet sich schnell eine Lösung, wenn sich alle einig sind. Aber was gilt, wenn es Streit gibt? Oder noch komplizierter: Zum Verstorbenen bestand seit Jahrzehnten gar kein Kontakt mehr.
Wer ist zuständig für die Bestattung?
Was ist, wenn kein Kontakt mehr zum Verstorbenen bestand?
Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen?
Welche Rolle spielt der Wille des Toten?
Im Bestattungsratgeber von Ferdinand Fair werden die wichtigsten Begriffe verständlich und umfassend erklärt, immer wieder auftretende Fragen beantwortet. Noch Fragen? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht.
Wer ist rechtlich zuständig für die Bestattung?
Die Bestattungspflicht
Wer von Gesetzes wegen für die Bestattung eines Angehörigen zuständig ist, regelt in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht. Diese Pflicht trifft in der folgenden Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Dabei wird in den meisten Bundesländern die Lebenspartnerschaft wie eine Ehe behandelt. Für den Fall, dass mehrere Personen, z.B. Kinder, rechtlich gesehen als Verantwortliche in Frage kommen, ist in der Regel die älteste zuständig.
Aber: Das "Recht zur Totenfürsorge" ist keine zwingende Verpflichtung. Will oder kann sich der erste Zuständige, z.B. der Ehepartner, nicht kümmern, können das die nachrangigen Angehörigen übernehmen.
Kein Kontakt mehr zum Verstorbenen - und jetzt?
Bestattung von Amts wegen
Übernimmt von den noch lebenden Angehörigen niemand freiwillig die Organisation der Bestattung, wird die Kommune tätig. Das Ordnungsamt der Kommune, in der sich Sterbefall ereignet hat, lässt den Verstorbenen dann einäschern und auf dem örtlichen Friedhof beisetzen. Soweit so gut, werden sich jene denken, die vielleicht aus guten Gründen seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr zu dem Verstorbenen hatten. Aber diese Haltung kann sehr teuer werden. Denn die Kosten dieser "Bestattung von Amts wegen" werden den bestattungspflichtigen Angehörigen in Rechnung gestellt, wenn der Nachlass des Toten sie nicht decken konnte. Weil in solchen Fällen aber häufig gar kein Vermögen vorhanden ist, aus dem sich die Kommune bedienen könnte, sollte man sich als Angehöriger im eigenen Interesse zügig kümmern.
Wer also vom Ordnungsamt des Sterbeortes über den Tod eines Angehörigen benachrichtigt wird und eine Frist zur Rückmeldung gesetzt bekommt, sollte sich direkt kümmern und selber einen Bestatter suchen. Denn die Kommune wird nicht zwingend die preiswerteste Variante einer Bestattung wählen. Wenn Sie sich kümmern müssen, sprechen Sie uns direkt an: 02227-8589188.
Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen?
Kostentragungspflicht
Grundsätzlich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1968 BGB, dass die Kosten einer angemessenen Bestattung aus dem Vermögen des Verstorbenen zu begleichen sind. MIt anderen Worten: Die Erben des Verstorbenen müssen die Kosten der Bestattung zahlen. Gibt es eine Erbengemeinschaft, so muss diese für die Finanzierung aufkommen.
Von der Kostentragungspflicht ist die Bestattungspflicht zu unterscheiden. Letztere bedeutet, dass von den Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst werden muss. Bestattungspflichtig sind - wie oben beschrieben - die nächsten Angehörigen des Verstorbenen.
Die Kostentragungspflicht dagegen verpflichtet die Erben des Verstorbenen zur Übernahme der Kosten. Damit verbunden ist aber kein Bestimmungsrecht über die Bestattungsart und die Gestaltung der Beisetzung, dies ist allein den Bestattungspflichtigen überlassen. Bevor es aber allzu kompliziert wird: In den allermeisten Fällen müssen sich die Erben auch um die Bestattung kümmern. Wichtig ist nur: Auch wenn man das Erbe ausschlägt, wird man an der Bezahlung der Bestattung nicht vorbei kommen, wenn man zugleich auch bestattungspflichtig ist.
Mehr zum Thema finden im Beitrag zur Frage: Wer muss die Bestattung bezahlen?
Welche Rolle spielt der Wille des Toten?
Bestattungsvorsorge
Auch nach dem Tod sollte immer der Wille des Verstorbenen umgesetzt werden. Hat dieser also im Vorfeld konkrete Wünsche zur Bestattung geäußert, sind diese bindend. Wünscht sich der verstorbene Ehepartner etwa eine anonyme Beisetzung - ohne Angehörige - kann die hinterbliebene Ehefrau nicht einfach eine große Beerdigung mit Trauerfeier veranlassen. Dagegen könnten sich zum Beispiel die Kinder mit einer einstweiligen Verfügung wehren. Aber dem Willen des Verstorbenen ist nur zur folgen, wenn dieser auch (finanziell) umsetzbar ist. Berücksichtigung findet bei dieser Abwägung auch, ob die Hinterbliebenen mit der gewünschten Bestattungsart leben können. Ein Beispiel: Eine anonyme Beisetzung auf einer Streuwiese mag im Sinne des Verstorbenen sein. Wenn die Ehefrau und die Kinder aber einen Ort zum Erinnern brauchen, etwa in einem Friedwald, fragt sich, wer das verhindern kann? Hier gilt so ein wenig: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Um schon weit vor dem Sterbefall Konflikte auszuschließen, empfiehlt sich das Abschließen einer Bestattungsvorsorge. Über die kann man mit seinen nächsten Angehörigen reden und sicher festlegen, wie die Bestattung gestaltet werden soll. Das verleiht einem schon zu Lebzeiten das sichere Gefühl, alles Erforderliche geregelt zu haben. Außerdem entlastet eine Bestattungsvorsorge die Hinterbliebenen in schweren Zeiten und hilft auch, wenn keine Angehörigen mehr vorhanden sind. In diesem Rahmen kann man auch gleich die Frage nach der Finanzierung (Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto) der Bestattung regeln.
Kostengünstig oder aufwendig?
Bestattungsarten
Der Abschluss einer Bestattungsvorsorge und die finanzielle Regelung im Vorfeld sind auch deshalb ratsam, weil die Frage nach der Art und Weise der Bestattung nicht selten das größte Konfliktpotenzial zwischen den Angehörigen brirgt. Trauerfeier - ja oder nein? Erdgrab oder Urne? Friedhof oder Bestattungswald? Dabei stehen vor allem die Kosten einer Bestattung im Mittelpunkt. Eine anonyme Beisetzung zur See ist die günstigste Art der Beisetzung, eine Erdbestattung in der Regel die teuerste.